{"id":262,"date":"2021-09-30T20:49:52","date_gmt":"2021-09-30T20:49:52","guid":{"rendered":"https:\/\/shcmarketing.de\/en\/?page_id=262"},"modified":"2021-09-30T20:49:52","modified_gmt":"2021-09-30T20:49:52","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/shcmarketing.de\/en\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p><strong>AGB<\/strong><\/p>\n<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<br \/>\nGeorgenthal, Jahr 2021<\/p>\n<p>Alle unsere Lieferungen erfolgen gem\u00e4\u00df nachfolgender Bedingungen und den in unseren Preislisten festgelegten Konditionen.<\/p>\n<p><strong>1. Geltungsbereich<\/strong><br \/>\nAllen Vereinbarungen, Angeboten, Auftragsbest\u00e4tigungen, Lieferungen und Leistungen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Es gelten ausschlie\u00dflich die nachfolgenden Gesch\u00e4ftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellungen\/Auftr\u00e4ge g\u00fcltigen Fassung. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme als anerkannt. Einkaufsbedingungen des Bestellers sind f\u00fcr uns nur bindend, wenn wir sie ausdr\u00fccklich schriftlich anerkennen. Sie sind f\u00fcr uns nicht verbindlich, auch wenn wir ihnen nicht widersprechen.<br \/>\nUnsere Angebote sind freibleibend. Alle Auftr\u00e4ge gelten erst dann als verbindlich angenommen, wenn sie schriftlich von uns best\u00e4tigt sind. Die automatisch erstellte Bestellbest\u00e4tigung bei einer online-Bestellung \u00fcber unsere Homepage gilt nicht als Auftragsbest\u00e4tigung.<\/p>\n<p><strong>2. Preise und Nebenkosten<\/strong><\/p>\n<p>Die offerierten Preise verstehen sich frei unserem Lager Deutschland. Zus\u00e4tzlich berechnen wir Fracht. Versicherungskosten sind nicht enthalten. SHC Marketing bestellt bei seinen Lieferanten und Dienstleistern ausschlie\u00dflich zu seinen Einkaufs- und Lieferbedingungen.<br \/>\nEntw\u00fcrfe, Zeichnungen, Klischees, Lithographien, Probedrucke und Muster, die aufgrund einer Auftragserteilung angefertigt worden sind, sind nicht im Preis enthalten und werden den Kunden in Rechnung gestellt. Dies gilt auch wenn der Auftrag aus Gr\u00fcnden, die der Kunde zu vertreten hat, nicht zur Ausf\u00fchrung gelangt. Von den Kunden bestellte Entw\u00fcrfe, Klischees usw. werden auch dann berechnet, wenn kein Auftrag zur Lieferung erteilt wird. Reinzeichnungen, Druckplatten, Lithographien, und weitere Daten (soweit vom Auftraggeber nicht zugeliefert) bleiben unser Eigentum oder Eigentum der mit der Ausf\u00fchrung beauftragten Druckerei, auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt werden.<\/p>\n<p><strong>3. Urheberrecht<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr die Pr\u00fcfung des Rechts der Vervielf\u00e4ltigung und des Inhalts aller Druckvorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich.<br \/>\nBei der Verwendung von uns gefertigten Entw\u00fcrfen verbleiben das Urheberrecht und das Recht der Vervielf\u00e4ltigung vorbehaltlich anderer Vereinbarung bei uns.<\/p>\n<p><strong>4. Versicherung<\/strong><\/p>\n<p>Wenn Manuskripte, Originale, Druckunterlagen, Negative oder- und andere dem Besteller geh\u00f6rende und auch von uns im Auftrag des Bestellers beschaffte Sachen gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder eine andere Gefahr versichert werden sollen, muss der Besteller die Versicherung selbst abschlie\u00dfen.<\/p>\n<p><strong>5. Korrekturabz\u00fcge, Satzfehler<\/strong><\/p>\n<p>Korrekturabz\u00fcge werden nur auf ausdr\u00fccklichen Wunsch und gegen Berechnung in Originalfarben vorgelegt, sie sind vom Auftraggeber auf Satz-, Stand- und sonstige Fehler zu pr\u00fcfen und uns &#8220;druckreif&#8221; erkl\u00e4rt zur\u00fcckzusenden. Wird die \u00dcbersendung von Korrekturabz\u00fcgen nicht verlangt, so haften wir f\u00fcr etwa vorhandene Satz- und sonstige Druckfehler nur bei Vorliegen groben Verschuldens.<br \/>\nNachtr\u00e4glich gew\u00fcnschte \u00c4nderungen der Druckunterlagen sind nur bei \u00dcbernahme der weiter entstehenden Kosten m\u00f6glich.<br \/>\nVon uns gefertigte Druckunterlagen, von denen der Auftraggeber und\/ oder der Kunde eine Durchschrift erh\u00e4lt, sind vom Auftraggeber und\/ oder Kunden genauestens zu pr\u00fcfen, da sie als Best\u00e4tigung der Druckausf\u00fchrung gelten.<br \/>\nAlle fernm\u00fcndlich aufgegebenen \u00c4nderungen bed\u00fcrfen der sofortigen schriftlichen Best\u00e4tigung durch den Auftraggeber.<br \/>\nWir haften nicht f\u00fcr vom Auftraggeber \u00fcbersehene Fehler.<br \/>\nSind Korrekturabz\u00fcge oder Andrucke vom Auftraggeber f\u00fcr druckreif erkl\u00e4rt, gehen alle Kosten, die durch eine vom Auftraggeber gew\u00fcnschte nachtr\u00e4gliche \u00c4nderung des Satzes und\/ oder des Klischees entstehen, zu seinen Lasten.<br \/>\nFerner werden nachtr\u00e4glich verlangte \u00c4nderungen, die auf Unleserlichkeit oder mangelnde Eindeutigkeit des Druckmanuskriptes zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.<br \/>\nIm \u00dcbrigen gelten f\u00fcr die Lieferung und Berechnung von Korrekturabz\u00fcgen die in unseren Preislisten enthaltenen Bestimmungen.<\/p>\n<p><strong>6. Farbabweichungen<br \/>\n<\/strong><br \/>\nGeringf\u00fcgige Druckabweichungen sind drucktechnisch nicht immer zu vermeiden.<br \/>\nBei farbigen Reproduktionen (in allen Druckverfahren) gelten geringf\u00fcgige Abweichungen vom Original und Ver\u00e4nderungen des Druckbildes durch eine Kaschierung oder Lackierung nicht als berechtigter Grund f\u00fcr eine M\u00e4ngelr\u00fcge. Dasselbe gilt f\u00fcr einen Vergleich zwischen etwaigen Farbvorlagen sowie Andrucken und dem Auflagendruck. Bei den Standardausf\u00fchrungen ist die genaue Bestimmung des Farbtones der Druckerei vorbehalten. Bei Druckausf\u00fchrungen mit Vierfarbdruck (CYMK) und Rasterdrucken werden von uns Druckvorlagen (z.B. Cromaline). Bei Fehlen dieser Druckvorlagen werden Reklamationen nicht anerkannt.<br \/>\nDie Farbe des Z\u00fcndkopfes kann bei Folgeauftr\u00e4gen geringf\u00fcgig abweichen und stellt keinen Reklamationsgrund dar.<\/p>\n<p><strong>7. Mindesthaltbarkeitsdatum<\/strong><\/p>\n<p>Einige Produkte weisen auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihrer Eigenschaften eine beschr\u00e4nkte Haltbarkeit auf (z.B. parf\u00fcmierte H\u00f6lzer).<\/p>\n<p><strong>8. Holzeinf\u00e4rbung<br \/>\n<\/strong><br \/>\nF\u00fcr eine genaue Farbeinhaltung der Holzeinf\u00e4rbung &#8211; bei naturfarbenen H\u00f6lzern auch f\u00fcr eine evtl. nachtr\u00e4gliche Verf\u00e4rbung durch Einfl\u00fcsse phenolischer Stoffe, kann keine Gew\u00e4hr gegeben werden.<\/p>\n<p><strong>9. Materialabweichungen<br \/>\n<\/strong><br \/>\nAbweichungen in der Beschaffenheit des uns gelieferten Kartons und\/ oder sonstige Materialien k\u00f6nnen nicht beanstandet werden, soweit die Abweichungen in den Lieferbedingungen der Papier- und Pappe-Industrie oder denen der sonstigen Zuliefer-Industrie f\u00fcr zul\u00e4ssig erkl\u00e4rt werden.<br \/>\nUnterschiede zwischen Andruck und Auflage, die auf diesen Materialabweichungen beruhen, gelten nicht als Mangel.<br \/>\nDie Grammatur unserer Produkte ist abh\u00e4ngig von den jeweiligen Umwelteinfl\u00fcssen wie Temperatur, Transportbedingungen und Lagerung. Die Gewichtsangaben in unseren Verkaufsunterlagen, Angeboten und auf Verpackungen beziehen sich auf das Gewicht zur Zeit der unmittelbaren Herstellung. Abweichungen von bis zu 8% zwischen dem Gewicht zur Zeit der Herstellung und dem Gewicht bei Erhalt der Ware, stellen keinen Mangel dar und entsprechen der vertraglichen Beschaffenheit. Es kann f\u00fcr die Abweichung den vorangestellten Umfang keine Gew\u00e4hrleistung \u00fcbernommen werden.<\/p>\n<p><strong>10. Versand<br \/>\n<\/strong><br \/>\nDie Wahl der Versandart und des Transportmittels behalten wir uns vor. Eventuelle Mehrkosten aufgrund einer vom Besteller gew\u00fcnschten Versandart gehen zu seinen Lasten. Die Gefahr der Versendung tr\u00e4gt in allen F\u00e4llen ohne R\u00fccksicht auf den Erf\u00fcllungsort der Besteller. Die Versicherung des Bef\u00f6rderungsrisikos ist Sache des Bestellers.<\/p>\n<p><strong>11. Mehr- oder Minderlieferung<br \/>\n<\/strong><br \/>\nProduktionstechnisch ist die Anfertigung genauer Auflagen nicht immer m\u00f6glich. Wir behalten uns deshalb Mehr- oder Minderlieferungen der bestellten Mengen bis max. 10% zum vereinbarten Auftragspreis vor.<\/p>\n<p><strong>12. Aufbewahrung, Bereitstellung<\/strong><\/p>\n<p>Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und auf Gefahr des Auftraggebers auf Lager genommen und aufbewahrt. Wir sind berechtigt nach vorheriger Vereinbarung, f\u00fcr die Bereitstellung von Materialien Vorauszahlungen zu verlangen.<\/p>\n<p><strong>13. Pfandrecht und Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n<p>An allen vom Auftraggeber zugelieferten Halb- oder Fertigerzeugnissen oder sonstigen zugelieferten Gegenst\u00e4nden besteht f\u00fcr uns ein Pfandrecht, das erst mit dem Ausgleich unserer s\u00e4mtlichen Forderungen gegen den Auftraggeber erlischt.<br \/>\nDie gelieferte Ware bleibt bis zum Eingang der vollst\u00e4ndigen Zahlung des Kaufpreises und etwaiger sonstiger uns aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit dem K\u00e4ufer zustehenden Forderungen unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der K\u00e4ufer ist jedoch berechtigt, im Rahmen eines ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsganges \u00fcber die Ware zu verf\u00fcgen. Jede andere Verf\u00fcgung, insbesondere Verpf\u00e4ndung oder Sicherungs\u00fcbereignung, ist nicht gestattet. Im Falle der Gef\u00e4hrdung unseres Eigentums, z.B. durch Pf\u00e4ndungsma\u00dfnahmen Dritter, ist der K\u00e4ufer verpflichtet, uns unverz\u00fcglich zu unterrichten und in der Zwischenzeit alle Ma\u00dfnahmen zur Sicherung unseres Eigentums zu treffen.<br \/>\nBis zur Begleichung unserer Forderung tritt uns der K\u00e4ufer seine Anspr\u00fcche aus einer etwaigen Weiterver\u00e4u\u00dferung unserer Ware an Dritte zur Sicherung ab.<\/p>\n<p><strong>14. Gesetzliche Vorschriften<\/strong><\/p>\n<p>Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Anordnungen z.B. Fertigpackungsverordnung (Eichgesetz), Herkunftskennzeichnung etc. ist auf den Entw\u00fcrfen zu beachten.<br \/>\nAbgaben, welche durch Gesetz oder Verordnung bestimmt werden, und alle sonstigen Belastungen, die nachtr\u00e4glich eintreten, berechtigen uns zu entsprechender Preiserh\u00f6hung.<br \/>\nWir ergreifen alle n\u00f6tigen Ma\u00dfnahmen um die bestehenden gesetzlichen Richtlinien und Vorschriften einzuhalten. Dazu geh\u00f6ren unter anderem die Inhalte des ProdSG und die Verpackungsverordnung in ihrer jeweils g\u00fcltigen Fassung.<\/p>\n<p><strong>15. Lieferzeit<\/strong><\/p>\n<p>Verbindliche Liefertermine bed\u00fcrfen einer klaren schriftlichen Vereinbarung. \u00dcblicherweise werden die Liefertermine in der Auftragsbest\u00e4tigung mit ca. Kalenderwoche best\u00e4tigt.<br \/>\nSind keine Liefertermine vereinbart, wohl aber eine nach bestimmten Zeitr\u00e4umen bemessene Lieferfrist, so beginnt diese bei Handelsware mit dem Tag der Auftragsbest\u00e4tigung (nicht Bestellbest\u00e4tigung), bei Werbeware mit dem Tage, an dem der Auftraggeber, die Druckfreigabe des Auftrages erkl\u00e4rt. Bei Vorkasse Auftr\u00e4gen setzt dies zus\u00e4tzlich den Geldeingang voraus. Eine Auftragsbest\u00e4tigung erfolgt nach Druckfreigabe.<br \/>\nVerlangt der Auftraggeber danach \u00c4nderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt die Lieferzeit neu zu laufen mit dem Tage der Best\u00e4tigung der \u00c4nderung.<br \/>\nF\u00fcr \u00dcberschreitungen von Lieferzeit, die durch mangelhafte oder versp\u00e4tete Lieferung unserer Zulieferer verursacht sind, sind wir nicht verantwortlich.<br \/>\nUnsere Ware gilt als fristgerecht ausgeliefert, wenn sie, gem\u00e4\u00df Ziffer 9, unser Werk zum Versand verlassen hat, oder wegen Versandunm\u00f6glichkeit, die wir nicht zu vertreten haben, eingelagert wird.<\/p>\n<p><strong>16. Lieferverzug<\/strong><\/p>\n<p>Bei einer von uns zu vertretenden \u00dcberschreitung der Lieferzeit, ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist zur Aus\u00fcbung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt; Schadenersatz kann der Auftraggeber aber auch dann nicht verlangen.<br \/>\nKann die Lieferfrist von uns infolge h\u00f6herer Gewalt, Streiks, gr\u00f6\u00dferer Betriebsst\u00f6rungen, Importbeschr\u00e4nkung, Brand-, Wasser- und Sturmsch\u00e4den oder anderer Umst\u00e4nde nicht eingehalten werden, gleich ob diese Ereignisse bei uns oder bei unserem Zulieferanten eintreten, so kann der Besteller hieraus keine Rechte ableiten.<br \/>\nDie Lieferfrist wird in solchen F\u00e4llen angemessen verl\u00e4ngert.<br \/>\nHaben die Ereignisse l\u00e4nger andauerndes Ausma\u00df, so k\u00f6nnen wir vom Auftrag zur\u00fccktreten, ohne dass der Besteller deshalb Anspr\u00fcche gegen uns hat.<\/p>\n<p><strong>17. Vertrags\u00e4nderungen oder R\u00fccktritt<\/strong><\/p>\n<p>Ist bei Liefervertr\u00e4gen die Abschlussmenge bis zum vereinbarten Endabnahmetermin noch nicht abgenommen, so steht es uns danach jederzeit frei, vom Vertrag stilschweigend zur\u00fcckzutreten oder die Ware zu liefern. Vorgefertigte Ware ist in jedem Fall abzunehmen bei Sukzessiv &#8211; Liefervertr\u00e4gen hat die Abnahme laufend und in ungef\u00e4hr gleichen Raten zu erfolgen. Zahlungseinstellungen, Zahlungsstockungen sowie Verm\u00f6gensverschlechterungen berechtigen uns zum sofortigen unbefristeten R\u00fccktritt vom Vertrag. Forderungen an den K\u00e4ufer werden in diesem Fall sofort zur Zahlung f\u00e4llig. Als Nachweis einer schlechten Beurteilung der Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse gen\u00fcgt eine von uns als ung\u00fcnstig angesehene Auskunft.<\/p>\n<p><strong>18. Widerrufsrecht<\/strong><\/p>\n<p>Widerrufsbelehrung<br \/>\nVerbraucher ist jede nat\u00fcrliche Person, die ein Rechtsgesch\u00e4ft zu Zwecken abschlie\u00dft, die \u00fcberwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit zugerechnet werden k\u00f6nnen.<br \/>\nWiderrufsrecht<br \/>\nSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gr\u00fcnden diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist betr\u00e4gt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Bef\u00f6rderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszu\u00fcben, m\u00fcssen Sie uns (Firma SHC Marketing, Neue Stra\u00dfe 12, 99887 Georgenthal, Telefonnummer: +49 (0) 15147002870, E-Mail-Adresse: info@shcmarketing.de) mittels einer eindeutigen Erkl\u00e4rung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) \u00fcber Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie k\u00f6nnen daf\u00fcr das beigef\u00fcgte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie k\u00f6nnen das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erkl\u00e4rung auch auf unserer Webseite<br \/>\nSHC Marketinghttps:\/\/shcmarketing.de\/widerrufsformular.pdf elektronisch ausf\u00fcllen und \u00fcbermitteln. Machen Sie von dieser M\u00f6glichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverz\u00fcglich (z.B. per E-Mail) eine Best\u00e4tigung \u00fcber den Eingang eines solchen Widerrufs \u00fcbermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung \u00fcber die Aus\u00fcbung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.<\/p>\n<p><strong>Folgen des Widerrufs<br \/>\n<\/strong><br \/>\nWenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschlie\u00dflich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zus\u00e4tzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, g\u00fcnstigste Standardlieferung gew\u00e4hlt haben), unverz\u00fcglich und sp\u00e4testens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zur\u00fcckzuzahlen, an dem die Mitteilung \u00fcber Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. F\u00fcr diese R\u00fcckzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der urspr\u00fcnglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser R\u00fcckzahlung Entgelte berechnet. Wir k\u00f6nnen die R\u00fcckzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zur\u00fcckerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zur\u00fcckgesandt haben, je nachdem, welches der fr\u00fchere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverz\u00fcglich und in jedem Fall sp\u00e4testens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns \u00fcber den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zur\u00fcckzusenden oder zu \u00fcbergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der R\u00fccksendung der Waren. Sie m\u00fcssen f\u00fcr einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Pr\u00fcfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zur\u00fcckzuf\u00fchren ist.<br \/>\nAusschluss bzw. vorzeitiges Erl\u00f6schen des Widerrufsrechts<br \/>\nDas Widerrufsrecht besteht nicht bei Vertr\u00e4gen<br \/>\nzur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und f\u00fcr deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher ma\u00dfgeblich ist oder die eindeutig auf die pers\u00f6nlichen Bed\u00fcrfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.<\/p>\n<p>Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Vertr\u00e4gen<br \/>\nzur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gr\u00fcnden des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur R\u00fcckgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.<br \/>\nMuster-Widerrufsformular<br \/>\nWenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann f\u00fcllen Sie bitte das nachstehende Formular aus und senden Sie es zur\u00fcck.<br \/>\nWiderrufsformular herunterlanden<br \/>\nQuelle: www.ra-plutte.de\/widerrufsbelehrung-generator\/<\/p>\n<p><strong>19. Annahmeverzug<br \/>\n<\/strong><br \/>\nKommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so stehen uns die Rechte aus \u00a7 326 BGB zu. Stattdessen k\u00f6nnen wir aber auch Erf\u00fcllung des Vertrages und Zahlung des Verz\u00f6gerungsschadens verlangen. Wir sind berechtigt, nach Ablauf von 6 Monaten nach Eintritt des Annahmeverzuges, die ganz oder teilweise gefertigte Ware zu entsorgen. Die dadurch entstehenden Kosten einschlie\u00dflich etwaiger Frachtkosten und vorhergehender Lagerkosten tr\u00e4gt der Auftraggeber.<\/p>\n<p><strong>20. Verpackungsverordnung<br \/>\n<\/strong><br \/>\nLt. Verpackungsverordnung sind wir verpflichtet, f\u00fcr die Verkaufsverpackungen Lizenzgeb\u00fchren abzuf\u00fchren. Wir sind berechtigt, diese in aktueller H\u00f6he an unsere Kunden weiterzugeben.<\/p>\n<p><strong>21. Zahlungsbedingungen<\/strong><\/p>\n<p>Solange nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind die Zahlungen sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug zu leisten. Bei sp\u00e4terer Zahlung sind wir berechtigt, die \u00fcblichen Bankzinsen als Verzugsschaden in Rechnung zu stellen. Au\u00dferdem sind wir berechtigt, noch nicht ausgef\u00fchrte Lieferungen bis zur Bezahlung der vorhergehenden Lieferung zur\u00fcckzuhalten oder zu stornieren.<br \/>\nVertreter sind zur Entgegennahme von Zahlungen nicht berechtigt.<br \/>\nBei Kunden aus dem Ausland, neuen Gesch\u00e4ftsbindungen und bei nicht ausreichender Bonit\u00e4t behalten wir uns vor, Vorauszahlung zu vereinbaren.<br \/>\nLiegen wichtige Gr\u00fcnde vor, die zu Zweifeln an der Kreditw\u00fcrdigkeit des Abnehmers Anlass geben oder verschlechtern sich seine wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnisse oder \u00e4ndern sich seine rechtlichen Verh\u00e4ltnisse zu unseren Ungunsten, so sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von der Vorauszahlung des Rechnungsbetrages abh\u00e4ngig zu machen.<br \/>\nDesgleichen haben wir das Recht, sofortige Zahlungen aller offenen oder noch nicht f\u00e4lligen Rechnungen zu verlangen, die Weiterarbeit an laufenden Auftr\u00e4gen einzustellen, von der Verpflichtung aus Anschlussauftr\u00e4gen zur\u00fcckzutreten und sofortige Zahlungen f\u00fcr bereits erfolgte Arbeiten und bereitgestellte Materialien zu verlangen.<\/p>\n<p><strong>22. Aufrechnung<br \/>\n<\/strong><br \/>\nAufrechnung oder Zur\u00fcckbehaltungen gegen uns sind in allen F\u00e4llen ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>23. Beanstandungen<br \/>\n<\/strong><br \/>\nErkennbare M\u00e4ngel k\u00f6nnen, auch wenn Ausfallmuster \u00fcbersandt wurden, nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware beanstandet werden. Handelt es sich dabei um Druckfehler, verl\u00e4ngert sich diese Frist auf 4 Wochen nach Empfang der Ware. Wir haben das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. F\u00fcr von uns verschuldete M\u00e4ngel hat der Kunde das Recht auf Minderung, nicht jedoch auf Schadenersatz.<br \/>\nF\u00fcr etwaige Satz- oder Druckfehler, die auf mangelnde Eindeutigkeit der Druckunterlagen zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, kann keine Haftung \u00fcbernommen werden. M\u00e4ngel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung. Bei der Anlieferung erkennbare sonstige M\u00e4ngel k\u00f6nnen nur unverz\u00fcglich beanstandet werden, versteckte M\u00e4ngel in der gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfrist.<br \/>\nSoweit bestimmte Sonderarbeiten, wie z.B. Hochglanzkaschieren, Lackieren usw. ausgef\u00fchrt werden, gelten die Lieferungsbedingungen der einschl\u00e4gigen Branche.<\/p>\n<p><strong>24. Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand<br \/>\n<\/strong><br \/>\nErf\u00fcllungsort f\u00fcr die Zahlungen ist Gotha, f\u00fcr Lieferanten alle von uns festgelegten Lagerorte.<br \/>\nGerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte in Gotha. Wir behalten uns jedoch vor, ein nach den allgemeinen Gesetzesvorschriften zust\u00e4ndiges anderes Gericht zu w\u00e4hlen.<br \/>\nDie Beziehungen zwischen Lieferant und K\u00e4ufer unterliegen ausschlie\u00dflich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.<\/p>\n<p><strong>25. Rechtswirksamkeit<br \/>\n<\/strong><br \/>\nM\u00fcndliche Abmachungen oder \u00c4nderungen dieser Bedingungen bed\u00fcrfen zu ihrer Verbindlichkeit unserer schriftlichen Best\u00e4tigung. Die etwaige Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen soll die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Gesch\u00e4ftsbedingungen nicht ber\u00fchren.<\/p>\n<p><strong>26. Sonstiges<br \/>\n<\/strong><br \/>\nWir behalten uns vor, unsere Verkaufsunterlagen zusammen mit der Rechnung zu versenden.<\/p>\n<p><strong>27. Streitschlichtung<\/strong><\/p>\n<p>Die Europ\u00e4ische Kommission stellt eine Plattform f\u00fcr die au\u00dfergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter http:\/\/ec.europa.eu\/odr<\/p>\n<p>SHC Marketing<br \/>\nNeue Stra\u00dfe 12<br \/>\nDE-99887 Georgenthal<\/p>\n<p>G\u00fcltig ab 01. September 2021<\/p>\n<p>Lieferant werden:<br \/>\nAllgemeine Einkaufsbedingungen<br \/>\nSHC Marketing<br \/>\nStand: 2021<\/p>\n<p>I. <strong>Vertragsschluss \/ Formerfordernisse<br \/>\n<\/strong><br \/>\n1. F\u00fcr die Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferanten und uns gelten ausschlie\u00dflich die nachstehenden Bedingungen. Bedingungen des Lieferanten und abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben. Als Anerkennung gilt weder unser Schweigen noch die Annahme der Leistung oder deren Bezahlung.<\/p>\n<p>2. Der Liefervertrag sowie etwaige \u00c4nderungen, Nebenabreden, Erkl\u00e4rungen zu seiner Beendigung sowie sonstige Erkl\u00e4rungen und Mitteilungen bed\u00fcrfen der Textform, soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist. Nimmt der Lieferant eine Bestellung nicht innerhalb von zwei Wochen seit Zugang an, so sind wir jederzeit zum Widerruf berechtigt.<\/p>\n<p><strong>II. Lieferumfang \/ \u00c4nderungen des Lieferumfanges \/ Ersatzteile<br \/>\n<\/strong><br \/>\n1. Der Lieferant wird daf\u00fcr Sorge tragen, dass ihm alle f\u00fcr die Erf\u00fcllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bedeutsamen Daten und Umst\u00e4nde sowie die von uns beabsichtigte Verwendung seiner Lieferungen rechtzeitig bekannt sind. Er steht daf\u00fcr ein, dass seine Lieferungen alle Leistungen umfassen, die f\u00fcr eine vorschriftsm\u00e4\u00dfige, sichere und wirtschaftliche Verwendung notwendig sind, dass sie f\u00fcr die beabsichtigte Verwendung geeignet sind und dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. Der Lieferant wird bei der Leistungserbringung alle einschl\u00e4gigen Normen, Gesetze und Rechtsvorschriften, insbesondere die einschl\u00e4gigen Umweltschutz-, Gefahrstoff-, Gefahrgut- und Unfallverh\u00fctungsvorschriften beachten, sowie die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln und unsere Werksnormen einhalten. Der Lieferant hat uns aufzukl\u00e4ren \u00fcber die erforderlichen beh\u00f6rdlichen Genehmigungen und Meldepflichten f\u00fcr die Einfuhr und das Betreiben der Liefergegenst\u00e4nde.<br \/>\n2. Wir k\u00f6nnen im Rahmen der Zumutbarkeit vom Lieferanten \u00c4nderungen des Liefergegenstandes in der Ausf\u00fchrung verlangen. Der Lieferant hat die \u00c4nderungen in angemessener Frist umzusetzen. \u00dcber die Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Mehr- und Minderkosten, sowie der Liefertermine sind einvernehmlich angemessene Regelungen zu treffen. Kommt eine Einigung innerhalb angemessener Zeit nicht zustande, entscheiden wir nach billigem Ermessen.<\/p>\n<p><strong>III. Preise \/ Zahlungsbedingungen<br \/>\n<\/strong><br \/>\n1. Die vereinbarten Preise sind Festpreise. Falls nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Zahlung innerhalb von 14 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb von 40 Tagen ohne Abzug. Die Frist beginnt mit Erhalt der vertragsgem\u00e4\u00dfen Leistung und einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen und nachpr\u00fcfbaren Rechnung. Bei Annahme verfr\u00fchter Lieferungen beginnt die Frist jedoch fr\u00fchestens mit dem vereinbarten Liefertermin. Die Wahl des Zahlungsmittels (z.B. Scheck oder Wechsel) bleibt uns \u00fcberlassen. Rechnungen sind unter Angabe von Bestellnummer, Bestellposition, Abladestelle, Lieferantennummer, St\u00fcckzahl und Einzelpreis sowie Menge pro Lieferung ohne Durchschl\u00e4ge einzureichen. Der Lieferant erkl\u00e4rt sich bereit, auf Aufforderung von uns, an einem Gutschriftverfahren teilzunehmen.<\/p>\n<p>2. Der Lieferant ist nicht berechtigt, Forderungen, die ihm gegen uns zustehen, abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen. Die Regelung des \u00a7 354a HGB bleibt davon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>IV. Lieferbedingungen<br \/>\n<\/strong><br \/>\n1. Die Lieferungen erfolgen DDP (Incoterms in ihrer jeweils aktuellen Fassung) an den von uns bezeichneten Ort, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, einschlie\u00dflich Verpackung. Es gelten die gesetzlichen Transportvorschriften. Jede Sendung ist uns und dem von uns bestimmten Empf\u00e4nger am Versandtag anzuzeigen. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizuf\u00fcgen. Der Lieferschein ist mit unserer Bestell-, Artikel- und Lieferantennummer zu versehen. Bei vereinbarter Lieferung &#8220;ab Werk&#8221; sind uns und dem von uns bestimmten Empf\u00e4nger rechtzeitig die Abmessungen und das Gewicht der Sendung mitzuteilen. Vom Lieferanten ist bei der Ausfertigung der Versandpapiere zu ber\u00fccksichtigen, dass die notwendigen Zollpapiere vom Lieferanten gestellt werden m\u00fcssen. F\u00fcr Lieferungen aus Pr\u00e4ferenzl\u00e4ndern hat der Lieferant den Pr\u00e4ferenznachweis jeder Lieferung beizuf\u00fcgen. Die Langzeitlieferantenerkl\u00e4rung ist einmal j\u00e4hrlich vorzulegen. Weiterhin ist der Lieferant verpflichtet, die einschl\u00e4gigen Exportkontrollvorschriften einzuhalten und uns unaufgefordert die Exportkontrollkennzeichnung der Vertragsprodukte insbesondere nach EU und US-Recht in schriftlicher Form sp\u00e4testens mit der Lieferung mitzuteilen. Der Lieferant sorgt f\u00fcr eine Registrierung seiner Waren nach der Verordnung (EG) Nr. 1907\/2006 (REACH-Verordnung).<br \/>\n2. Die Liefergegenst\u00e4nde sind handels\u00fcblich und sachgerecht zu verpacken. Wir sind berechtigt, dem Lieferanten die Art und Weise der Verpackung vorzuschreiben. Wenn wir wiederverwendungsf\u00e4hige Verpackung frachtfrei an den Lieferanten zur\u00fccksenden, haben wir Anspruch auf eine R\u00fcckverg\u00fctung in H\u00f6he des Wertes der Verpackung.<\/p>\n<p><strong>V. Termine \/ Verzug<br \/>\n<\/strong><br \/>\nVereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich. Ma\u00dfgebend f\u00fcr die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist der Eingang der Ware bei uns oder bei dem von uns bestimmten Empf\u00e4nger. Der Lieferant hat uns eine erkennbare Verz\u00f6gerung seiner Leistung unverz\u00fcglich unter Angabe der Gr\u00fcnde und der voraussichtlichen Dauer der Verz\u00f6gerung schriftlich anzuzeigen. Auf von ihm nicht zu vertretende Ursachen einer Verz\u00f6gerung kann sich der Lieferant nur dann berufen, wenn er der Anzeigepflicht nachgekommen ist. Bei Verzug sind wir berechtigt, vom Lieferanten eine Vertragsstrafe zu fordern. Diese betr\u00e4gt f\u00fcr jede angefangene Woche der Verz\u00f6gerung 0,5 %, im Ganzen aber h\u00f6chstens 5 % des Gesamtwertes der Bestellung. Durch die Vereinbarung der Vertragsstrafe oder deren Geltendmachung werden die uns zustehenden gesetzlichen Anspr\u00fcche wegen Verzugs nicht ber\u00fchrt. Etwa gezahlte Vertragsstrafen sind auf Schadensersatzanspr\u00fcche anzurechnen.<br \/>\nDie Vertragsstrafe kann bis zur Bezahlung der versp\u00e4tet gelieferten Ware geltend gemacht werden.<\/p>\n<p><strong>VI. Geheimhaltung \/ Informationen<br \/>\n<\/strong><br \/>\n1. Der Lieferant wird die ihm von uns \u00fcberlassenen Informationen wie etwa Ma\u00dfskizzen, Unterlagen, Erkenntnisse, Muster, Datentr\u00e4ger usw. geheimhalten, Dritten (auch Unterlieferanten) nicht ohne unsere schriftliche Zustimmung zug\u00e4nglich machen und nicht f\u00fcr andere, als die von uns bestimmten Zwecke verwenden. Dies gilt entsprechend f\u00fcr Vervielf\u00e4ltigungen. Diese Verpflichtung gilt nicht f\u00fcr Informationen, die ihm bei Empfang bereits berechtigter Weise ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren oder danach berechtigter Weise ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt werden, die &#8211; ohne Vertragsverletzung durch eine der Parteien &#8211; allgemein bekannt sind oder werden oder f\u00fcr die ihm schriftlich die Erlaubnis zur einer anderweitigen Nutzung erteilt worden ist. Der Lieferant darf ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht mit seiner Gesch\u00e4ftsbeziehung zu uns werben. Wir behalten uns das Eigentum und alle sonstigen Rechte (z.B. Urheberrechte) an den von uns zur Verf\u00fcgung gestellten Informationen vor. Vervielf\u00e4ltigungen d\u00fcrfen nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung angefertigt werden. Die Vervielf\u00e4ltigungen gehen mit ihrer Herstellung in unser Eigentum \u00fcber. Es gilt hiermit zwischen dem Lieferanten und uns als vereinbart, dass der Lieferant die Vervielf\u00e4ltigungen f\u00fcr uns verwahrt. Der Lieferant hat die ihm zur Verf\u00fcgung gestellten Unterlagen und Gegenst\u00e4nde sowie Vervielf\u00e4ltigungen davon auf seine Kosten sorgf\u00e4ltig zu verwahren, zu pflegen und zu versichern und auf unser Verlangen hin jederzeit herauszugeben bzw. zu vernichten. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht, gleich aus welchem Grund, steht ihm nicht zu. Die vollst\u00e4ndige R\u00fcckgabe bzw. Vernichtung ist schriftlich zu versichern.<br \/>\n2. Bei einem Versto\u00df gegen die Verpflichtungen aus diesem VI 1. wird f\u00fcr jeden Fall der Zuwiderhandlung sofort eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von \u20ac 25.000 f\u00e4llig. Dem Lieferanten bleibt vorbehalten, die Angemessenheit der H\u00f6he der Vertragsstrafe gerichtlich feststellen zu lassen. Etwa gezahlte Vertragsstrafen sind auf Schadensersatzanspr\u00fcche anzurechnen.<\/p>\n<p><strong>VII. Qualit\u00e4tsmanagement \/ Wareneingangskontrolle<br \/>\n<\/strong><br \/>\n1. Der Lieferant hat die Qualit\u00e4t seiner Lieferungen und Leistungen st\u00e4ndig zu \u00fcberwachen. Er ist verpflichtet, die einschl\u00e4gige Qualit\u00e4tssicherungsvereinbarung (bei Lieferanten von Rohmaterial, Komponenten und produktbezogenen Leistungen die &#8220;Qualit\u00e4tssicherungsvereinbarung mit Produktionsmateriallieferanten&#8221;, bei Lieferanten von Packmitteln die &#8220;Qualit\u00e4tssicherungsvereinbarung mit Packmittellieferanten&#8221;) in der jeweils g\u00fcltigen Fassung zu beachten. \u00c4nderungen des Liefergegenstandes bed\u00fcrfen der vorherigen Zustimmung durch uns. Der Lieferant hat f\u00fcr alle an uns gelieferten Produkte schriftlich festzuhalten, wann, in welcher Weise und durch wen die mangelfreie Herstellung der Lieferung gesichert wurde. Die Einzelheiten sind in der geltenden Qualit\u00e4tssicherungsvereinbarung geregelt. Vorlieferanten sind entsprechend zu verpflichten.<br \/>\n2. Eine Wareneingangskontrolle findet durch uns nur im Hinblick auf \u00e4u\u00dferlich erkennbare Sch\u00e4den und von au\u00dfen erkennbare Abweichungen in Identit\u00e4t und Menge statt. Solche M\u00e4ngel werden wir unverz\u00fcglich r\u00fcgen. Wir behalten uns vor, eine weitergehende Wareneingangspr\u00fcfung durchzuf\u00fchren. Im Weiteren r\u00fcgen wir M\u00e4ngel, sobald sie nach den Gegebenheiten des ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsablaufs festgestellt werden. Der Lieferant verzichtet insoweit auf den Einwand der versp\u00e4teten M\u00e4ngelr\u00fcge. Bei festgestellten M\u00e4ngeln sind wir berechtigt, die gesamte Lieferung zur\u00fcckzusenden.<\/p>\n<p><strong>VIII. M\u00e4ngelhaftung \/ Aufwendungsersatz \/ Frist \/ Versicherung<br \/>\n<\/strong><br \/>\n1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so richten sich unsere Anspr\u00fcche nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus den nachstehenden Bestimmungen nichts anderes ergibt. Bei Gef\u00e4hrdung der Betriebssicherheit, bei Gefahr ungew\u00f6hnlich hoher Sch\u00e4den oder zur Aufrechterhaltung unserer Lieferf\u00e4higkeit gegen\u00fcber unseren Abnehmern k\u00f6nnen wir nach Unterrichtung des Lieferanten die Nachbesserung selbst vornehmen oder von Dritten ausf\u00fchren lassen. Hierdurch entstehende Kosten tr\u00e4gt der Lieferant. Der Lieferant haftet f\u00fcr s\u00e4mtliche uns aufgrund von M\u00e4ngeln der Sache mittelbar oder unmittelbar entstehenden Sch\u00e4den und Aufwendungen. Ersatzpflichtig sind auch die Aufwendungen f\u00fcr eine den \u00fcblichen Umfang \u00fcbersteigende Wareneingangskontrolle, sofern zumindest Teile der Lieferung als mangelhaft erkannt wurden. Dies gilt auch f\u00fcr eine teilweise oder vollst\u00e4ndige \u00dcberpr\u00fcfung der erhaltenen Lieferungen im weiteren Gesch\u00e4ftsablauf bei uns oder unseren Abnehmern. Sofern sich der Lieferant bei der Leistungserbringung Dritter bedient, haftet er f\u00fcr diese wie f\u00fcr Erf\u00fcllungshilfen.<br \/>\n2. Der Lieferant erstattet auch Aufwendungen bei unseren Abnehmern oder uns, die im Vorfeld von oder im Zusammenhang mit M\u00e4ngelhaftungsereignissen zur fr\u00fchzeitigen Schadensverh\u00fctung, -abwehr oder -minderung (z. B. R\u00fcckrufaktionen) entstehen.<br \/>\n3. Der Lieferant erstattet die Aufwendungen, die wir gegen\u00fcber unseren Abnehmern gesetzlich zu tragen verpflichtet sind und die auf M\u00e4ngel der von ihm bezogenen Lieferung zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<br \/>\n4. Soweit nicht gesetzlich etwas anderes zwingend vorgeschrieben ist, haftet der Lieferant f\u00fcr M\u00e4ngel, die innerhalb von 24 Monaten ab Eingang der Lieferung bei uns bzw. ab Abnahme (wenn eine solche gesetzlich oder vertraglich bestimmt ist) auftreten. Im Falle der Nacherf\u00fcllung verl\u00e4ngert sich die Frist um die Zeit, in der der Liefergegenstand nicht vertragsgem\u00e4\u00df genutzt werden kann. F\u00fcr die Nacherf\u00fcllung gelten dieselben Fristen. Die Verj\u00e4hrung von Anspr\u00fcchen wegen M\u00e4ngeln tritt fr\u00fchestens zwei Monate nach dem die Anspr\u00fcche des Endkunden erf\u00fcllt sind ein. Diese Ablaufhemmung endet sp\u00e4testens 5 Jahre nach Lieferung an uns.<br \/>\n5. Der Lieferant ist verpflichtet, f\u00fcr die Dauer der Lieferbeziehung f\u00fcr die Risiken dieses VIII angemessenen Versicherungsschutz zu unterhalten. Der Nachweis ist auf unser Verlangen zu erbringen.<\/p>\n<p><strong>IX. Beistellungen<br \/>\n<\/strong><br \/>\nVon uns beigestellte Stoffe, Teile, Spezialverpackungen, Werkzeuge, oder \u00e4hnliches (Beistellungen) bleiben unser Eigentum. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung von Beistellungen erhalten wir im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Beistellung zum Wert des Gesamterzeugnisses Miteigentum an dem neuen Erzeugnis. Vervielf\u00e4ltigungen von Beistellungen d\u00fcrfen nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung angefertigt werden. Die Vervielf\u00e4ltigungen gehen mit ihrer Herstellung in unser Eigentum \u00fcber. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht, gleich aus welchem Grund, steht dem Lieferanten an den Beistellungen nicht zu. Beistellungen sowie Vervielf\u00e4ltigungen davon d\u00fcrfen Dritten (auch Unterlieferanten) nicht zug\u00e4nglich gemacht und nicht f\u00fcr andere als die vereinbarten Zwecke verwendet werden.<\/p>\n<p><strong>X. H\u00f6here Gewalt \/ L\u00e4ngerfristige Lieferverhinderungen<br \/>\n<\/strong><br \/>\n1. Arbeitsk\u00e4mpfe, Unruhen, beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen und sonstige unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse befreien den Lieferanten und uns f\u00fcr die Dauer der St\u00f6rung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Der Betroffene hat unverz\u00fcglich den anderen Vertragspartner umfassend zu informieren und im Rahmen des Zumutbaren alles zu unternehmen, um die Auswirkung derartiger Ereignisse zu begrenzen. Der Betroffene hat den anderen Vertragspartner unverz\u00fcglich \u00fcber das Ende der St\u00f6rung zu informieren.<br \/>\n2. Im Falle einer l\u00e4ngerfristigen Lieferverhinderung, der Zahlungseinstellung oder der Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens, der Ablehnung der Er\u00f6ffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse oder der Einleitung eines vergleichbaren Verfahrens \u00fcber einen der Vertragspartner, ist der andere Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag bez\u00fcglich des noch nicht erf\u00fcllten Teils zur\u00fcckzutreten. Ist der Lieferant von einem der vorstehenden Ereignisse betroffen, wird er uns nach besten Kr\u00e4ften bei der Verlagerung der Produktion des Liefergegenstandes zu uns oder einem Dritten unterst\u00fctzen, inkl. einer Lizenzierung von f\u00fcr die Produktion notwendigen gewerblichen Schutzrechten zu branchen\u00fcblichen Bedingungen.<\/p>\n<p><strong>XI. Allgemeine Bestimmungen<br \/>\n<\/strong><br \/>\n1. Erf\u00fcllungsort f\u00fcr Lieferungen und Leistungen ist der von uns angegebene Bestimmungsort.<br \/>\n2. F\u00fcr das Vertragsverh\u00e4ltnis gilt deutsches Recht mit Ausnahme des Kollisionsrechts sowie des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf (CISG). Gerichtsstand ist Gotha, vorbehaltlich eines abweichenden ausschlie\u00dflichen Gerichtsstandes. Wir sind jedoch berechtigt, den Lieferanten auch an einem anderen zust\u00e4ndigen Gericht zu verklagen.<br \/>\n3. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die G\u00fcltigkeit der sonstigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt.<br \/>\n4. Wir weisen darauf hin, dass wir personenbezogene Daten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen speichern und im Zusammenhang mit Gesch\u00e4ftsvorf\u00e4llen verarbeiten.<\/p>\n<p>SHC Marketing<br \/>\nGeorgenthal, Jahr 2021<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>AGB Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Georgenthal, Jahr 2021 Alle unsere Lieferungen erfolgen gem\u00e4\u00df nachfolgender Bedingungen und den in unseren Preislisten festgelegten Konditionen. 1. Geltungsbereich Allen Vereinbarungen, Angeboten, Auftragsbest\u00e4tigungen, Lieferungen und Leistungen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Es gelten ausschlie\u00dflich die nachfolgenden Gesch\u00e4ftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellungen\/Auftr\u00e4ge g\u00fcltigen Fassung. 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